Allgemeiner Hinweis
Besichtigung: 2 Stunde vor Beginn
Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.
Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.
Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.
Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 7 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.