Beendet

Schmuck- und Juwelen Versteigerung (beendet)

Freitag, 24.05.2019 17:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Ab April 2019 beträgt das Aufgeld 18 % zuzügl. der gesetzlich MwSt. Es betrifft nur die Versteigerungen, die bei uns im Stammhaus durchgeführt werden.

In dieser Auktion befinden sich 112 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 72 72

Ringe

Damenring, 750er WG, Bandringform,

Los-Nr.: 74 74

Ringe

Damenring, 585er GG, Allianzform,

Los-Nr.: 75 75

Ringe

Damenring, 585er WG, Allianzform,

Los-Nr.: 76 76

Ringe

Damenring, 750er GG, Bandringform,

Los-Nr.: 78 78

Ringe

Damenring, 750er GG, Modellanfertigung,

Los-Nr.: 80 80

Ringe

Damenring, 585er WG, Mittelstein

Los-Nr.: 98 98

Ringe

Ring, 585er GG/WG, besetzt

Los-Nr.: 99 99

Ringe

Ring, 585er GG, besetzt mit

Los-Nr.: 103 103

Ringe

Ring, 750er GG/WG, russ. Meisterpunze,

Los-Nr.: 104 104

Ringe

Ring, 585er WG, besetzt mit 3 kl.

Los-Nr.: 105 105

Ringe

Kette, 585er WG, besetzt mit

Los-Nr.: 106 106

Ringe

Ring, 750er WG, besetzt mit

Los-Nr.: 107 107

Ringe

Bandring, 585er GG, mit 1 Safir

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten