Beendet

Insolvenz - Versteigerung J. Carl Weber GmbH (beendet)

Dienstag, 12.11.2019 11:00 Uhr Borsigstraße 8, 21465 Reinbek bei Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 130 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 25 25

Werkstatt-Einrichtung

Posten div. Schleifmittel

Los-Nr.: 26 26

Werkstatt-Einrichtung

Posten Schweißschläuche sowie Armaturen

Los-Nr.: 27 27

Werkstatt-Einrichtung

6 div. Schweißschirme

Los-Nr.: 28 28

Werkstatt-Einrichtung

2 Heißluftgebläse und 1 Personenwaage

Los-Nr.: 29 29

Werkstatt-Einrichtung

2 Gasflaschen mit Flaschenwagen

Los-Nr.: 30 30

Werkstatt-Einrichtung

Flaschenwagen mit Sauerstoff und Gas

Los-Nr.: 31 31

Werkstatt-Einrichtung

gr. Schweiß- und Richttisch,

Los-Nr.: 32 32

Werkstatt-Einrichtung

Werkbank mit massiver Holzarbeitsplatte,

Los-Nr.: 33 33

Werkstatt-Einrichtung

gr. Schweiß- und Richttisch,

Los-Nr.: 34 34

Werkstatt-Einrichtung

Entgratungsbock

Los-Nr.: 35 35

Werkstatt-Einrichtung

Alu-Arbeitstisch mit Schublade

Los-Nr.: 36 36

Werkstatt-Einrichtung

7 div. Schweißtrennwände

Los-Nr.: 37 37

Werkstatt-Einrichtung

Schweiß-, Richt- und Montagetisch

Los-Nr.: 38 38

Werkstatt-Einrichtung

schwere Werkbank mit Unterschränken und

Los-Nr.: 39 39

Werkstatt-Einrichtung

Alu-Anstellleiter, 3-teilig

Los-Nr.: 40 40

Werkstatt-Einrichtung

3 div. Anlegeleitern

Los-Nr.: 41 41

Werkstatt-Einrichtung

Schutzgas-/Migmag-Schweißgerät

Los-Nr.: 42 42

Werkstatt-Einrichtung

Wig-Schweißgerät und E-Schweißen

Los-Nr.: 43 43

Werkstatt-Einrichtung

Horizontal-Bandschleifmaschine

Los-Nr.: 44 44

Werkstatt-Einrichtung

Doppelschleif- und Polierbock

Los-Nr.: 45 45

Werkstatt-Einrichtung

4 Schwerlastregale, blaue Aufrichter,

Los-Nr.: 46 46

Werkstatt-Einrichtung

Wig-Schweißgerät

Los-Nr.: 47 47

Werkstatt-Einrichtung

Werkstattwagen

Los-Nr.: 48 48

Werkstatt-Einrichtung

Schweiß-, Richt- und Montagetisch,

Allgemeiner Hinweis

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung gegen eine Schutzgebühr von 100,- €.  Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet. Bei der Registrierung bitten wir um die Vorlage eines gültigen Lichtbild-Ausweis.

Gebot schriftlich

Wenn Sie am Auktionstag verhindert sind, können Sie bei der Besichtigung oder per Fax (040/2385 6871) und E-Mail (info@auktionshausmeyer.de) Ihr Höchstgebot schriftlich abgeben.

Gebot über die Website ab dem 25.10.2019

Geben Sie bei Ihrem Wunschartikel Ihr Höchstgebot ein und wir werden es am Auktionstag wie ein schriftliches Gebot berücksichtigen.

 

Der angegebene Ausrufpreis entspricht nicht dem Limit, sondern ist als Anhaltspunkt gedacht insbesondere für Interessenten, die nicht selbst an der Versteigerung teilnehmen können. Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

 

Zahlung:

Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig. Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sind wir verpflichtet, bei Barzahlungen über € 2.000,00, den Lichtbild-Ausweis des Einzahlers zu kopieren.

 

Abholung:

Die ersteigerte Ware ist am Auktionstag oder am darauf folgendem Werktag während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

 

INFORMATIONEN ZUM  ERWERB VON KRAFTFAHRZEUGEN

Vor dem Ersteigern von Baumaschinen und Fahrzeugen haben alle anwesenden Kunden die Möglichkeit, in die uns vorliegenden KFZ-Unterlagen Einblick zu nehmen. Wir gehen daher davon aus, dass Ihnen dadurch sämtliche fahrzeugspezifischen und technischen Daten bekannt sind.  (Siehe auch § 1 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen)

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte vor der Versteigerung gerne an. Nach der Erteilung des Zuschlages ist eine Reklamation oder ein Nachverhandeln absolut ausgeschlossen und nicht mehr möglich.

 

Bei einem Zuschlag bis € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 10% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

Bei einem Zuschlag über € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 20% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

 

Um eine rasche und reibungslose Durchführung der Versteigerung zu gewährleisten, halten Sie bitte die Anzahlung bereit. Sollten Sie keine Anzahlung leisten, behalten wir uns vor, den Zuschlag zu annullieren, um dann den vorletzten Bieter als Käufer zu bestimmen.

 

Verwertung „UNTER VORBEHALT nach InsO § 168“

Dieses Fahrzeug ist finanziert, so dass die Gläubiger über die Verwertung benachrichtigt werden müssen. Diese Frist dauert 7 Tage. Daher erhält der Höchstbietende einen Zuschlag nur „Unter Vorbehalt“, an den er aber 7 Tage fest gebunden ist. Der Höchstbietende kann in der Zeit nicht vom Kaufvertrag/Zuschlag zurücktreten. Wir versuchen die Wartezeit zu verkürzen, in dem wir uns umgehend, nach erfolgtem Zuschlag, mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Bei Verständnisfragen sprechen Sie uns gerne an.

Nachstehend finden Sie den original Gesetzestext zur Information:

 

§ 168 InsO Mitteilung der Veräußerungsabsicht

(1)    Bevor der Insolvenzverwalter einen Gegenstand, zu dessen Verwertung er nach  §166 berechtigt ist, an einen Dritten veräußert, hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Er hat dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, binnen einer Woche auf eine andere, für den Gläubiger günstigere Möglichkeit der Verwertung des Gegenstandes hinzuweisen.

(2)    Erfolgt ein solcher Hinweis innerhalb der Wochenfrist oder rechtzeitig vor der Veräußerung, so hat der Verwalter die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte.

(3)    Die andere Verwertungsmöglichkeit kann auch darin bestehen, dass der Gläubiger den Gegenstand selbst übernimmt. Günstiger ist eine Verwertungsmöglichkeit auch dann, wenn Kosten eingespart werden.

Änderungen vorbehalten