Beendet

Insolvenz - Versteigerung J. Carl Weber GmbH (beendet)

Dienstag, 12.11.2019 11:00 Uhr Borsigstraße 8, 21465 Reinbek bei Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 130 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 121 121

Gabelstapler, Hubwagen

Handdeichselstapler

Los-Nr.: 122 122

Maschinen

Ausklinkmaschine

Los-Nr.: 123 123

Maschinen

Lang-Bandschleifmaschine

Los-Nr.: 124 124

Maschinen

Blechstanzmaschine

Los-Nr.: 125 125

Maschinen

Sandstrahlkabine

Los-Nr.: 126 126

Werkstatt-Einrichtung

Industriestaubsauger, älter

Los-Nr.: 127 127

Maschinen

Abkantpresse

Los-Nr.: 128 128

Maschinen

Horizontal-Flachschleifmaschine

Los-Nr.: 129 129

Maschinen

Stanz- und Nibbelautomat

Los-Nr.: 130 130

Werkstatt-Einrichtung

Werkbank mit Hand- und Montagewerkzeug

Allgemeiner Hinweis

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung gegen eine Schutzgebühr von 100,- €.  Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet. Bei der Registrierung bitten wir um die Vorlage eines gültigen Lichtbild-Ausweis.

Gebot schriftlich

Wenn Sie am Auktionstag verhindert sind, können Sie bei der Besichtigung oder per Fax (040/2385 6871) und E-Mail (info@auktionshausmeyer.de) Ihr Höchstgebot schriftlich abgeben.

Gebot über die Website ab dem 25.10.2019

Geben Sie bei Ihrem Wunschartikel Ihr Höchstgebot ein und wir werden es am Auktionstag wie ein schriftliches Gebot berücksichtigen.

 

Der angegebene Ausrufpreis entspricht nicht dem Limit, sondern ist als Anhaltspunkt gedacht insbesondere für Interessenten, die nicht selbst an der Versteigerung teilnehmen können. Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

 

Zahlung:

Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig. Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sind wir verpflichtet, bei Barzahlungen über € 2.000,00, den Lichtbild-Ausweis des Einzahlers zu kopieren.

 

Abholung:

Die ersteigerte Ware ist am Auktionstag oder am darauf folgendem Werktag während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

 

INFORMATIONEN ZUM  ERWERB VON KRAFTFAHRZEUGEN

Vor dem Ersteigern von Baumaschinen und Fahrzeugen haben alle anwesenden Kunden die Möglichkeit, in die uns vorliegenden KFZ-Unterlagen Einblick zu nehmen. Wir gehen daher davon aus, dass Ihnen dadurch sämtliche fahrzeugspezifischen und technischen Daten bekannt sind.  (Siehe auch § 1 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen)

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte vor der Versteigerung gerne an. Nach der Erteilung des Zuschlages ist eine Reklamation oder ein Nachverhandeln absolut ausgeschlossen und nicht mehr möglich.

 

Bei einem Zuschlag bis € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 10% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

Bei einem Zuschlag über € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 20% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

 

Um eine rasche und reibungslose Durchführung der Versteigerung zu gewährleisten, halten Sie bitte die Anzahlung bereit. Sollten Sie keine Anzahlung leisten, behalten wir uns vor, den Zuschlag zu annullieren, um dann den vorletzten Bieter als Käufer zu bestimmen.

 

Verwertung „UNTER VORBEHALT nach InsO § 168“

Dieses Fahrzeug ist finanziert, so dass die Gläubiger über die Verwertung benachrichtigt werden müssen. Diese Frist dauert 7 Tage. Daher erhält der Höchstbietende einen Zuschlag nur „Unter Vorbehalt“, an den er aber 7 Tage fest gebunden ist. Der Höchstbietende kann in der Zeit nicht vom Kaufvertrag/Zuschlag zurücktreten. Wir versuchen die Wartezeit zu verkürzen, in dem wir uns umgehend, nach erfolgtem Zuschlag, mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Bei Verständnisfragen sprechen Sie uns gerne an.

Nachstehend finden Sie den original Gesetzestext zur Information:

 

§ 168 InsO Mitteilung der Veräußerungsabsicht

(1)    Bevor der Insolvenzverwalter einen Gegenstand, zu dessen Verwertung er nach  §166 berechtigt ist, an einen Dritten veräußert, hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Er hat dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, binnen einer Woche auf eine andere, für den Gläubiger günstigere Möglichkeit der Verwertung des Gegenstandes hinzuweisen.

(2)    Erfolgt ein solcher Hinweis innerhalb der Wochenfrist oder rechtzeitig vor der Veräußerung, so hat der Verwalter die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte.

(3)    Die andere Verwertungsmöglichkeit kann auch darin bestehen, dass der Gläubiger den Gegenstand selbst übernimmt. Günstiger ist eine Verwertungsmöglichkeit auch dann, wenn Kosten eingespart werden.

Änderungen vorbehalten