Beendet

Insolvenz-Nachlass-KFZ-Oldtimer-Handwerker-Versteigerung (beendet)

Dienstag, 03.11.2020 11:00 Uhr Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Besichtigung: Montag, den 02.11.2020, von 09-17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung sowie 2 Stunden vor Beginn. Die Besichtigung erfolgt nur mit Mund- und Nasenschutz sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. 

Die Online-Gebote können noch bis Montag, den 02. November 2020, 17:00 Uhr abgegeben werden.

Für eine Abholung Ihrer ersteigerten Objekte vergeben wir feste Termine.

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um den Andrang zu entzerren.
  • Bitte kommen Sie zu Ihrem Termin möglichst alleine.
  • Bitte halten Sie stets einen Abstand von min. 1,5m ein.

In dieser Auktion befinden sich 299 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 50 50

Gabelstapler - Hubwagen

Elektro-Vierwege-Schubmaststapler

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten