Beendet

Insolvenz STADIUM Deutschland GmbH (ohne Publikum) (beendet)

Mittwoch, 10.02.2021 15:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Es kommt der gesamte Warenbestand von ca. 8.300 Teilen Sportbekleidung, Schuhen, Jacken und Zubehör zum Aufruf.
Der Zuschlag erfolgt nur en bloc! 

Angesichts der aktuellen Lage und gemäß der Allgemeinverfügung der Hamburger Gesundheitsbehörde bleiben die Räume geschlossen. 
Diese Insolvenz-Versteigerung wird ohne Saalpublikum durchgeführt. Die Gebote können noch bis Dienstag, den 09. Februar 2021, 15.00 Uhr, abgegeben werden.

Interessenten können bei uns eine detaillierte Aufstellung sämtlicher Warenbestände erfragen.

Auch Gebote die uns per Mail, Fax oder telefonisch erreichen werden ebenfalls mit berücksichtigt. 
Für eine Besichtigung oder Abholung Ihrer ersteigerten Objekte vergeben wir feste Termine.

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um den Andrang zu entzerren.
  • Bitte kommen Sie zu Ihrem Termin möglichst alleine.
  • Bitte halten Sie stets einen Abstand von min. 2m ein.

Wir haben einen Wartepunkt eingerichtet, um den Kontakt zu vermeiden und den Sicherheitsabstand einzuhalten.
Die Bezahlung findet idealerweise kontaktlos statt.

In dieser Auktion befinden sich 1 Artikel aus den Warengruppen:

Allgemeiner Hinweis

 

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten