Beendet

Insolvenz-KFZ-Sammelversteigerung am 18.03.2021 (beendet)

Donnerstag, 18.03.2021 11:00 Uhr Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Die Teilnahme an der Versteigerung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich!

In dieser Auktion befinden sich 386 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 69 69

Handmaschinen

2 Zweihandbohr-Maschinen mit MK Aufnahme

Los-Nr.: 70 70

Handmaschinen

2 Akku-Tiger/Säbelsägen

Los-Nr.: 71 71

Handmaschinen

Benzin-Kettensäge

Los-Nr.: 72 72

Handmaschinen

Ytongsäge

Los-Nr.: 73 73

Handmaschinen

Ytongsäge

Los-Nr.: 74 74

Handmaschinen

Ytongsäge

Los-Nr.: 75 75

Handmaschinen

5 div. Bohrmaschinen u.a.

Los-Nr.: 76 76

Handmaschinen

2 Zweihand-Rührwerke

Los-Nr.: 78 78

Handmaschinen

3 Winkelschleifmaschinen, 230 mm

Los-Nr.: 79 79

Handmaschinen

3 Winkelschleifmaschinen, 230 mm

Los-Nr.: 305 305

Handmaschinen

Posten Handmaschinen: Universalstreuer,

Los-Nr.: 306 306

Handmaschinen

gr. Posten div. DIN-NORM

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: Am 16.03 und 17.03, jeweils von 9 bis 17 Uhr sowie 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten