Beendet

INSOLVENZ - KFZ - BAU – OLDTIMER - AUKTION (beendet)

Donnerstag, 09.09.2021 11:00 Uhr Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

ca. 400 Positionen kommen zum Aufruf. Darunter Oldtimer, PKW, NFZ, BAUMASCHINEN, Klein- und Handwerkzeug

Gemäß den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie  ist die Teilnahme nur nach vorheriger, schriftlicher Registrierung möglich.

Besichtigung: Mittwoch, den 08.09.2021, nur nach telefonischer Vereinbarung. Die Besichtigung erfolgt nur mit Mund- und Nasenschutz sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um den Andrang zu entzerren.
  • Bitte kommen Sie zu Ihrem Termin möglichst alleine.
  • Bitte halten Sie stets einen Abstand von min. 1,50m ein.

In dieser Auktion befinden sich 302 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 20 20

Werkstatteinrichtung

4 Dosenfräsersetzkästen

Los-Nr.: 109 109

Werkstatteinrichtung

2 Kabeltrommeln

Los-Nr.: 110 110

Werkstatteinrichtung

2 Kabeltrommeln

Los-Nr.: 111 111

Werkstatteinrichtung

2 Kabeltrommeln

Los-Nr.: 112 112

Werkstatteinrichtung

5 Sortimentskästen mit

Los-Nr.: 119 119

Werkstatteinrichtung

6 Sortimentskästen mit

Los-Nr.: 120 120

Werkstatteinrichtung

Industriestaubsauger

Los-Nr.: 121 121

Werkstatteinrichtung

Industriestaubsauger

Los-Nr.: 122 122

Werkstatteinrichtung

kl. Kompressor

Los-Nr.: 123 123

Werkstatteinrichtung

Industriestaubsauger

Los-Nr.: 126 126

Werkstatteinrichtung

Rotationslaser

Los-Nr.: 127 127

Werkstatteinrichtung

Rotationslaser

Los-Nr.: 128 128

Werkstatteinrichtung

5 div. Wasserwagen und 1 Richtscheit teils

Los-Nr.: 129 129

Werkstatteinrichtung

Metall-Magazinschrank, 2-türig,

Los-Nr.: 130 130

Werkstatteinrichtung

Kraftstromverteiler-Schrank

Los-Nr.: 131 131

Werkstatteinrichtung

Kraftstromverteiler-Schrank

Los-Nr.: 132 132

Werkstatteinrichtung

Kraftstromverteiler-Schrank

Los-Nr.: 133 133

Werkstatteinrichtung

Kraftstromverteiler-Schrank

Los-Nr.: 134 134

Werkstatteinrichtung

Kraftstromverteiler-Schrank

Los-Nr.: 135 135

Werkstatteinrichtung

Kraftstromverteiler-Schrank

Los-Nr.: 136 136

Werkstatteinrichtung

Kraftstromverteiler-Schrank

Los-Nr.: 137 137

Werkstatteinrichtung

Kraftstromverteiler-Schrank

Los-Nr.: 138 138

Werkstatteinrichtung

Kraftstromverteiler-Schrank

Los-Nr.: 139 139

Werkstatteinrichtung

3 Elektriker-Holzbockleitern,

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 08.09.2021 von 9 bis 17:00 Uhr sowie 2 Stunden vor Beginn! Die Besichtigung erfolgt nur mit Mund- und Nasenschutz sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. 

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch:

INFORMATIONEN ZUM  ERWERB VON KRAFTFAHRZEUGEN

Vor dem Ersteigern von Baumaschinen und Fahrzeugen haben alle anwesenden Kunden die Möglichkeit, in die uns vorliegenden KFZ-Unterlagen Einblick zu nehmen. Wir gehen daher davon aus, dass Ihnen dadurch sämtliche fahrzeugspezifischen und technischen Daten bekannt sind.  (Siehe auch § 1 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen)

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte vor der Versteigerung gerne an. Nach der Erteilung des Zuschlages ist eine Reklamation oder ein Nachverhandeln absolut ausgeschlossen und nicht mehr möglich.

Bei einem Zuschlag bis € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 10% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

Bei einem Zuschlag über € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 20% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

 

Um eine rasche und reibungslose Durchführung der Versteigerung zu gewährleisten, halten Sie bitte die Anzahlung bereit. Sollten Sie keine Anzahlung leisten, behalten wir uns vor, den Zuschlag zu annullieren, um dann den vorletzten Bieter als Käufer zu bestimmen.

Verwertung „UNTER VORBEHALT nach InsO § 168“

Dieses Fahrzeug ist finanziert, so dass die Gläubiger über die Verwertung benachrichtigt werden müssen. Diese Frist dauert 7 Tage. Daher erhält der Höchstbietende einen Zuschlag nur „Unter Vorbehalt“, an den er aber 7 Tage fest gebunden ist. Der Höchstbietende kann in der Zeit nicht vom Kaufvertrag/Zuschlag zurücktreten. Wir versuchen die Wartezeit zu verkürzen, in dem wir uns umgehend, nach erfolgtem Zuschlag, mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Bei Verständnisfragen sprechen Sie uns gerne an.

Nachstehend finden Sie den original Gesetzestext zur Information:

§ 168 InsO Mitteilung der Veräußerungsabsicht

(1)    Bevor der Insolvenzverwalter einen Gegenstand, zu dessen Verwertung er nach  §166 berechtigt ist, an einen Dritten veräußert, hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Er hat dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, binnen einer Woche auf eine andere, für den Gläubiger günstigere Möglichkeit der Verwertung des Gegenstandes hinzuweisen.

(2)    Erfolgt ein solcher Hinweis innerhalb der Wochenfrist oder rechtzeitig vor der Veräußerung, so hat der Verwalter die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte.

(3)    Die andere Verwertungsmöglichkeit kann auch darin bestehen, dass der Gläubiger den Gegenstand selbst übernimmt. 

Änderungen vorbehalten