Beendet

Insolvenz- und Nachlass- Sammelauktion 10.02.2024 (beendet)

Samstag, 10.02.2024 11:00 Uhr Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Besichtigung: Freitag, 09.02.2024 von 10-16 Uhr sowie Samstag, den 10.02.2024, zwei Stunden vor Auktionsbeginn.
Abholung: Samstag, den 10.02.204 bis 15 Uhr sowie am Dienstag, den 13.02.2024 von 9-17 Uhr

In dieser Auktion befinden sich 373 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 427 427

Kraftfahrzeuge

SMART fortwo Coupé, grau-schwarz

Los-Nr.: 428 428

Kraftfahrzeuge

VOLVO V 40 Kombi, silber metallic

Los-Nr.: 430 430

Kraftfahrzeuge

SUZUKI Jimny 1.5 Allgrip Automatik

Los-Nr.: 431 431

Kraftfahrzeuge

JAGUAR XK8 Coupé, schwarz

Los-Nr.: 432 432

Kraftfahrzeuge

MERCEDES-BENZ Sprinter 319 CDI BlueTec

Los-Nr.: 433 433

Kraftfahrzeuge

MERCEDES-BENZ E200 W210 Classic,

Los-Nr.: 434 434

Kraftfahrzeuge

Kofferanhänger-Tieflader UNSINN

Los-Nr.: 435 435

Kraftfahrzeuge

FORD Tourneo Courier 1.0 EcoBoost Trend,

Los-Nr.: 436 436

Kraftfahrzeuge

FORD Tourneo Courier 1.0 EcoBoost Trend,

Los-Nr.: 437 437

Kraftfahrzeuge

TOYOTA Mirai Limousine,

Los-Nr.: 438 438

Kraftfahrzeuge

VOLKSWAGEN T6 Multivan DSG Kurz

Los-Nr.: 439 439

Kraftfahrzeuge

OPEL Meriva 1.6, braun

Los-Nr.: 440 440

Kraftfahrzeuge

VOLKSWAGEN Golf V Variant, silber

Allgemeiner Hinweis

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Gebote:
Sie können persönlich vor Ort als Saalbieter teilnehmen. Bitte registrieren Sie sich am Tag der Auktion bei uns am Empfang. Sie erhalten dann eine Bieternummer gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.
Wenn Sie noch nicht als Kunde bei uns registriert sind halten Sie bitte Ihren Personalausweis für einen Datenabgleich bereit.
Gemäß dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet unsere Kunden zu identifizieren, diese Identifizierungen aktuell zu halten und zur Überprüfung der Identifizierungen Ausweiskopien elektronisch zu speichern und aufzubewahren

Schriftliches Gebot:
Sollten Sie nicht persönlich an der Auktion teilzunehmen können, haben Sie die Möglichkeit ein schriftliches Gebot bei uns zu hinterlegen. Hierfür füllen Sie das Gebotsformular unter Angabe der Positionsnummer und Ihres Höchstgebots aus, bis zu dem wir Sie dann während der Versteigerung vertreten dürfen. Sie können uns Ihre schriftlichen Gebote entweder als E-Mail an info@auktionshausmeyer.de oder als Fax unter 040-23 85 68 71 bis 24 Stunden vor Beginn der Auktion senden. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Gebote über unseren Online-Katalog abzugeben.
Neukunden möchten wir bitten, eine Kopie Ihres Ausweises beizulegen.

Telefonische Gebote:
Aus organisatorischen Gründen sind telefonische Gebote erst ab einem Ausrufspreis von € 200,00 möglich. Bitte vermerken Sie auf dem Gebotsformular das Stichwort „Telefon“ mit Angabe Ihrer Telefonnummer.
Sie können uns Ihre telefonischen Gebote entweder als E-Mail an info@auktionshausmeyer.de oder als Fax unter 040-23 85 68 71 bis 24 Stunden vor Beginn der Auktion senden. Am Auktionstag werden Sie dann von einem/r unserer Mitarbeiter/innen für das gewünschte Los angerufen. Für das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung übernehmen wir keine Gewähr. 
Für alle Fälle geben Sie bitte ein schriftliches Sicherheitsgebot ab.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten