Allgemeiner Hinweis
Besichtigung:
Die Besichtigung findet unter Berücksichtigung der geforderten Abstands- und Hygienevorschriften am Dienstag, den 27.10.2020 von 13.00 bis 15.00 Uhr statt. Um die Objekte zu besichtigen, möchten wir Sie bitten, einen Termin mit uns abzustimmen.
Eine Besichtigung am Auktionstag ist nicht möglich!
Was muss ich bei der Besichtigung beachten?
Es gilt Schutzmaskenpflicht sowie die geltende Abstandsregelung von 1,5 Meter. Bitte bringen Sie ihre eigene Schutzmaske mit.
Was muss ich beim Besuch der Auktion beachten?
Um die gesetzlichen Abstandsregelungen der Stadt Hamburg einhalten zu können, werden wir ausschließlich Sitzplätze im Auktionssaal, nach Vorreservierung, vergeben. Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Der Auktionssaal wird mit Einzelsitzplätzen und Stuhlpaaren aufgereiht, wobei die Stuhlpaare ausschließlich von Personen aus einem Haushalt in Anspruch genommen werden dürfen.
Jede Person und deren Begleitung, die persönlich an der Auktion teilnimmt bzw. diese besucht, muss sich am Empfang mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass registrieren.
Die Bieternummer ist gleichzeitig die Sitzplatznummer, die durch uns vergeben werden.
Alternative Teilnahme an der Auktion
Wenn Sie nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können, bleibt Ihnen die Möglichkeit des schriftlichen Bietens per E-Mail, Fax oder über unseren Online-Katalog. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Dabei berücksichtigen wir Ihre schriftlichen Gebote selbstverständlich treuhänderisch.
Allgemeiner Hinweis
Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.
Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.
Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.
Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während der Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch
Änderungen vorbehalten