Beendet

Schmuck- und Juwelen-Auktion (beendet)

Freitag, 04.12.2020 17:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Aufgrund der aktuellen Lage wird die Teilnehmerzahl limitiert. Die schriftliche Registrierung für die Teilnahme an der Auktion ist an den Besichtigungstagen möglich. 
Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist Voraussetzung. 

In dieser Auktion befinden sich 180 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 41 41

Perlenketten und -armbänder

Zuchtperlenkette im Verlauf

Los-Nr.: 130 130

Perlenketten und -armbänder

Süßwasserperlen-Collier mit

Los-Nr.: 133 133

Perlenketten und -armbänder

Süßwasser-Perlenkette, versch. Perlen

Los-Nr.: 134 134

Perlenketten und -armbänder

Süßwasser-Zuchtperlenkette, gelblich-

Los-Nr.: 141 141

Perlenketten und -armbänder

Südseeperlenkette, Tahiti im Verlauf

Los-Nr.: 159 159

Perlenketten und -armbänder

Perlencollier, 5-reihig, Mittelteil

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung nur nach Termin:
Donnerstag, den 03.12. 2020 von 15 bis 20 Uhr. 
Freitag, den 04.12.2020 von 13 bis 16.30 Uhr.

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten