Beendet

Herbst-Weihnachtsauktion (beendet)

Freitag, 26.11.2021 15:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Schmuck- und Juwelen, Beginn ab 15 Uhr
Kunst- und Antiquitäten, Beginn ab 17 Uhr

Eine Besichtigung der Objekte ist nur mit einem festen Termin und nach telefonischer Anmeldung, möglich:
Mittwoch, den 24.11.2021 von 15 bis 18 Uhr
Donnerstag, den 25.11. 2021 von 15 bis 20 Uhr. 

  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um den Andrang zu entzerren.
  • Bitte kommen Sie zu Ihrem Termin möglichst alleine.
  • Bitte halten Sie stets einen Abstand von min. 2m ein.

Eine Besichtigung am Auktionstag ist nicht möglich.

In dieser Auktion befinden sich 321 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 189 189

Foto - Optik

Fernglas, Ende 19 Jhd., mit Horn,

Allgemeiner Hinweis

Eine Besichtigung der Objekte ist nur mit einem festen Termin und nach telefonischer Anmeldung, möglich:
Mittwoch, den 24.11.2021 von 15 bis 18 Uhr und am Donnerstag, den 25.11. 2021 von 15 bis 20 Uhr. 

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten