Beendet
Beendet

Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 20.02.2019 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 627 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 1461 1461

Kristall - Glas

Likörkaraffe, violettes Glas

Los-Nr.: 1574 1574

Kristall - Glas

8 Teile Rubinglas: Krug, Gläser, Vase

Los-Nr.: 1575 1575

Kristall - Glas

Likör-Set, 6-tlg., grün

Los-Nr.: 1583 1583

Kristall - Glas

3 versch. Kristall-Vasen

Los-Nr.: 1584 1584

Kristall - Glas

2 Kristall/Glas-Karaffen und 2

Los-Nr.: 1593 1593

Kristall - Glas

Posten Glas-u. Kristall: Vasen,

Los-Nr.: 1594 1594

Kristall - Glas

kl. Glas-Bodenvase mit goldfarbenen

Los-Nr.: 1750 1750

Kristall - Glas

Logenglas, Freimaurerverzierung, geäzt

Los-Nr.: 1751 1751

Kristall - Glas

6 Kristallvasen und Gondeln

Los-Nr.: 1752 1752

Kristall - Glas

Konvolut Glas u. Kristall

Los-Nr.: 1753 1753

Kristall - Glas

7 Glas u. Kristallobjekte u.a. Opalin-Glas

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten