Beendet
Beendet

Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 10.04.2019 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Ab April beträgt das Aufgeld 18 %. Es betrifft nur die Versteigerungen die bei uns im Stammhaus durchgeführt werden.

In dieser Auktion befinden sich 629 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 294 294

Teppiche

Orientteppich ''Bidjar'' 390 x 300 cm,

Los-Nr.: 2374 2374

Teppiche

Orientteppich, blaugrundig

Los-Nr.: 2596 2596

Teppiche

kl. Orientbrücke, beiggrundig

Los-Nr.: 3042 3042

Teppiche

Teppich, rot-beige-grundig,

Los-Nr.: 3103 3103

Teppiche

kl. Seidenbrücke,

Los-Nr.: 3104 3104

Teppiche

kl. Seidenbrücke, beige/braungrundig,

Los-Nr.: 3105 3105

Teppiche

kl. Seidenbrücke,

Los-Nr.: 3106 3106

Teppiche

kl. Seidenbrücke,

Los-Nr.: 3107 3107

Teppiche

Orientbrücke, rot-grundig,

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18 % jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten