Beendet
Beendet

Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 08.05.2019 11:00 Uhr Woltmanstr. 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 609 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 3343 3343

Beleuchtungskörper

Lampenpaar, Porzellan, goldfarbig,

Los-Nr.: 3377 3377

Beleuchtungskörper

Deckenfluter, dimmbar, Metallgestell

Los-Nr.: 3405 3405

Beleuchtungskörper

kl. Stehlampe mit Tischlampe passend

Los-Nr.: 3499 3499

Beleuchtungskörper

Tischlampe, Metallfuß,

Los-Nr.: 3537 3537

Beleuchtungskörper

Deckenlampe, um 1900, 8-flammig,

Los-Nr.: 3538 3538

Beleuchtungskörper

gr. Bronze-Deckenkrone, 16-flammig,

Los-Nr.: 3539 3539

Beleuchtungskörper

kl. Deckenlampe, bronziert

Los-Nr.: 3743 3743

Beleuchtungskörper

Hängelampe, Tiffany-stil

Los-Nr.: 3785 3785

Beleuchtungskörper

2 Tischlampen, Tiffanystil

Los-Nr.: 3804 3804

Beleuchtungskörper

Hängelampe / Kronleuchter,

Los-Nr.: 3805 3805

Beleuchtungskörper

moderne Stehlampe mit Schwenkarm,

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten