Beendet
Beendet

Varia-Auktion (beendet)

Mittwoch, 03.07.2019 11:00 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

In dieser Auktion befinden sich 588 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 4455 4455

Beleuchtungskörper

Tischlampe, 1-flammig, Messing, goldfr.

Los-Nr.: 4539 4539

Beleuchtungskörper

großer Krohnleuchter, 15-flam.,

Los-Nr.: 4540 4540

Beleuchtungskörper

Deckenlampe, Tiffany-STil

Los-Nr.: 4675 4675

Beleuchtungskörper

Tischlampe,

Los-Nr.: 4676 4676

Beleuchtungskörper

Tischlampe,

Los-Nr.: 5061 5061

Beleuchtungskörper

6 div. Deckenlampen/Tischlampe sowie

Los-Nr.: 5103 5103

Beleuchtungskörper

Vasenlampe, Blumendekor, Schirm hell

Los-Nr.: 5146 5146

Beleuchtungskörper

figürliche Tischlampe, neuzeitl. H: 56

Los-Nr.: 5227 5227

Beleuchtungskörper

2 Tischlampen,einflammig mit Messingfuß

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten