Beendet
Beendet

Varia - Versteigerung (beendet)

Mittwoch, 04.03.2020 11:00 Uhr Woltmanstraße 27-29, 20097 Hamburg

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

In dieser Auktion befinden sich 463 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 2524 2524

Schmuck - Uhren

zartes Armband, 750er WG, besetzt mit

Los-Nr.: 2533 2533

Schmuck - Uhren

Armband, 585er GG

Los-Nr.: 2534 2534

Schmuck - Uhren

breites Armband, 750er GG

Los-Nr.: 2535 2535

Schmuck - Uhren

Gliederarmband, 750er GG

Los-Nr.: 2536 2536

Schmuck - Uhren

rd. Brosche, 333er GG

Los-Nr.: 2537 2537

Schmuck - Uhren

Brosche, 585er GG/RG

Los-Nr.: 2538 2538

Schmuck - Uhren

rd. Anhänger, 750er GG mit Palme und

Los-Nr.: 2539 2539

Schmuck - Uhren

Münzanhänger in 585er GG-Fassung (Säure)

Los-Nr.: 2540 2540

Schmuck - Uhren

kl. Ring, 585er GG, besetzt mit 1 Safir

Los-Nr.: 2541 2541

Schmuck - Uhren

schweres Collier, 585er GG

Los-Nr.: 2542 2542

Schmuck - Uhren

kl. Posten Modeschmuck: 2 Ketten,

Allgemeiner Hinweis

Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn!

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung, gegen eine Schutzgebühr von 100,- €. Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.

Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch

Änderungen vorbehalten