Allgemeiner Hinweis
Besichtigung: Montag und Dienstag (31.02.2022 und am 01.02.2022 sowie 07.02.2022 und 08.02.2022) nur nach telefonischer Vereinbarung.
Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine Besichtigung ist nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die im Katalog verwendeten Fotos können, aus technischen Gründen, in Größe und Farbgebung vom Original abweichen.
Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.
Schriftliches Gebot:
Sie haben die Möglichkeit ein schriftliches Gebot bei uns zu hinterlegen. Hierfür füllen Sie das Gebotsformular unter Angabe der Positionsnummer und Ihres Höchstgebots aus, bis zu dem wir Sie dann während der Versteigerung vertreten dürfen. Sie können uns Ihre schriftlichen Gebote entweder als E-Mail an info@auktionshausmeyer.de oder als Fax unter 040-23 85 68 71 bis 24 Stunden vor Beginn der Auktion senden. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Gebote über unseren Online-Katalog abzugeben.
Neukunden möchten wir bitten, eine Kopie Ihres Ausweises beizulegen.
Telefonische Gebote:
Aus organisatorischen Gründen sind telefonische Gebote erst ab einem Ausrufspreis von € 100,00 möglich. Bitte vermerken Sie auf dem Gebotsformular das Stichwort „Telefon“ mit Angabe Ihrer Telefonnummer.
Sie können uns Ihre telefonischen Gebote entweder als E-Mail an info@auktionshausmeyer.de oder als Fax unter 040-23 85 68 71 bis 24 Stunden vor Beginn der Auktion senden. Am Auktionstag werden Sie dann von einem/r unserer Mitarbeiter/innen für das gewünschte Los angerufen. Für das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung übernehmen wir keine Gewähr.
Für alle Fälle geben Sie bitte ein schriftliches Sicherheitsgebot ab.
Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.
Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld von 18% jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.
Abholung:
Die ersteigerte Ware ist innerhalb von 5 Werktagen während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch
Änderungen vorbehalten