Beendet

Insolvenz - Sammel - Versteigerung (beendet)

Samstag, 22.06.2019 11:00 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

PKWs, Oldtimer, Nutzfahrzeuge, Hand- und Montagewerkzeuge, Werkstatt- und Lagereinrichtung, Gabelstapler, Motorräder, Anhänger, u.v.a.m.

In dieser Auktion befinden sich 259 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 193 Handkettenzug

Handmaschinen

Handkettenzug

Los-Nr.: 194 2 Nietzangen und 1 Scherennietgerät

Handmaschinen

2 Nietzangen und 1 Scherennietgerät

Los-Nr.: 195 analoge Neigungswaage

Handmaschinen

analoge Neigungswaage

Los-Nr.: 196 Lederwerkzeugtasche mit Inhalt:

Werkzeuge

Lederwerkzeugtasche mit Inhalt:

Los-Nr.: 197 Gardena-Schlauchrollwagen mit Wandhalter

Werkzeuge

Gardena-Schlauchrollwagen mit Wandhalter

Los-Nr.: 198 Posten Schleifmittel im Karton

Werkzeuge

Posten Schleifmittel im Karton

Los-Nr.: 199 Alutritt, 5-sprossig

Werkzeuge

Alutritt, 5-sprossig

Los-Nr.: 300 PKW, silber, 3-trg.

Kraftfahrzeuge

PKW, silber, 3-trg.

Los-Nr.: 301 PKW, schwarz

Kraftfahrzeuge

PKW, schwarz

Los-Nr.: 302 PKW, schwarz

Kraftfahrzeuge

PKW, schwarz

Los-Nr.: 303 Tandem-Anhänger, Plane-Spriegel, gelb

Kraftfahrzeuge

Tandem-Anhänger, Plane-Spriegel, gelb

Los-Nr.: 304 PKW, grau

Kraftfahrzeuge

PKW, grau

Los-Nr.: 305 PKW, grau

Kraftfahrzeuge

PKW, grau

Los-Nr.: 306 Kastenwagen, grau

Kraftfahrzeuge

Kastenwagen, grau

Los-Nr.: 307 Tandem-Anhänger, Hochlader

Kraftfahrzeuge

Tandem-Anhänger, Hochlader

Los-Nr.: 308 PKW, silber

Kraftfahrzeuge

PKW, silber

Los-Nr.: 309 PKW

Kraftfahrzeuge

PKW

Los-Nr.: 310 PKW, dunkelblau

Kraftfahrzeuge

PKW, dunkelblau

Los-Nr.: 311 PKW, weiß, 5-trg.

Kraftfahrzeuge

PKW, weiß, 5-trg.

Los-Nr.: 312 PKW, weiß, 5-trg.

Kraftfahrzeuge

PKW, weiß, 5-trg.

Los-Nr.: 313 PKW, weiß, 5-trg.

Kraftfahrzeuge

PKW, weiß, 5-trg.

Los-Nr.: 314 PKW, weiß, 5-trg.

Kraftfahrzeuge

PKW, weiß, 5-trg.

Los-Nr.: 315 Motorrad, CHOPPER, schwarz

Motorräder

Motorrad, CHOPPER, schwarz

Los-Nr.: 316 Motorroller

Motorräder

Motorroller

Allgemeiner Hinweis

Versteigerungsort: Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe
Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung gegen eine Schutzgebühr von 100,- €.  Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Gebot schriftlich
Wenn Sie am Auktionstag verhindert sind, können Sie bei der Besichtigung oder per Fax (040/2385 6871) und E-Mail (info@auktionshausmeyer.de) Ihr Höchstgebot schriftlich abgeben.

Gebot über die Website
Geben Sie bei Ihrem Wunschartikel Ihr Höchstgebot ein und wir werden es am Auktionstag wie ein schriftliches Gebot berücksichtigen.

Der angegebene Ausrufpreis entspricht nicht dem Limit, sondern ist als Anhaltspunkt gedacht insbesondere für Interessenten, die nicht selbst an der Versteigerung teilnehmen können. Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist am Auktionstag oder am darauf folgendem Werktag während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

INFORMATIONEN ZUM  ERWERB VON KRAFTFAHRZEUGEN
Vor dem Ersteigern von Baumaschinen und Fahrzeugen haben alle anwesenden Kunden die Möglichkeit, in die uns vorliegenden KFZ-Unterlagen Einblick zu nehmen. Wir gehen daher davon aus, dass Ihnen dadurch sämtliche fahrzeugspezifischen und technischen Daten bekannt sind.  (Siehe auch § 1 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen)
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte vor der Versteigerung gerne an. Nach der Erteilung des Zuschlages ist eine Reklamation oder ein Nachverhandeln absolut ausgeschlossen und nicht mehr möglich.

Bei einem Zuschlag bis € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 10% des Zuschlagspreises gezahlt werden.
Bei einem Zuschlag über € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 20% des Zuschlagspreises gezahlt werden.

Um eine rasche und reibungslose Durchführung der Versteigerung zu gewährleisten, halten Sie bitte die Anzahlung bereit. Sollten Sie keine Anzahlung leisten, behalten wir uns vor, den Zuschlag zu annullieren, um dann den vorletzten Bieter als Käufer zu bestimmen.

Verwertung „UNTER VORBEHALT nach InsO § 168“
Dieses Fahrzeug ist finanziert, so dass die Gläubiger über die Verwertung benachrichtigt werden müssen. Diese Frist dauert 7 Tage. Daher erhält der Höchstbietende einen Zuschlag nur „Unter Vorbehalt“, an den er aber 7 Tage fest gebunden ist. Der Höchstbietende kann in der Zeit nicht vom Kaufvertrag/Zuschlag zurücktreten. Wir versuchen die Wartezeit zu verkürzen, in dem wir uns umgehend, nach erfolgtem Zuschlag, mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Bei Verständnisfragen sprechen Sie uns gerne an.
Nachstehend finden Sie den original Gesetzestext zur Information:

§ 168 InsO Mitteilung der Veräußerungsabsicht
(1)    Bevor der Insolvenzverwalter einen Gegenstand, zu dessen Verwertung er nach  §166 berechtigt ist, an einen Dritten veräußert, hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Er hat dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, binnen einer Woche auf eine andere, für den Gläubiger günstigere Möglichkeit der Verwertung des Gegenstandes hinzuweisen.
(2)    Erfolgt ein solcher Hinweis innerhalb der Wochenfrist oder rechtzeitig vor der Veräußerung, so hat der Verwalter die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte.
(3)    Die andere Verwertungsmöglichkeit kann auch darin bestehen, dass der Gläubiger den Gegenstand selbst übernimmt. Günstiger ist eine Verwertungsmöglichkeit auch dann, wenn Kosten eingespart werden.