Beendet

Oldtimer-Youngtimer-Motorsport Auktion (beendet)

Samstag, 28.09.2019 11:00 Uhr Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe

Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, EC Karte, Scheck mit Bestätigung der Hausbank

Versteigerungsort: Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe

In dieser Auktion befinden sich 166 Artikel aus den Warengruppen:

Los-Nr.: 185 gr. Posten BMW-Teile:

Kraftfahrzeuge

gr. Posten BMW-Teile:

Los-Nr.: 186 Posten BMW-Sportfelgenteile BBS,

Kraftfahrzeuge

Posten BMW-Sportfelgenteile BBS,

Los-Nr.: 187 6 Holzkisten mit Alt- und Neuteilen BMW,

Kraftfahrzeuge

6 Holzkisten mit Alt- und Neuteilen BMW,

Los-Nr.: 188 7 Kästen mit div. BMW-Teilen,

Kraftfahrzeuge

7 Kästen mit div. BMW-Teilen,

Los-Nr.: 189 BMW-Getriebe im Holzkasten

Kraftfahrzeuge

BMW-Getriebe im Holzkasten

Los-Nr.: 190 BMW-Getriebe sowie Vorderachse mit

Kraftfahrzeuge

BMW-Getriebe sowie Vorderachse mit

Los-Nr.: 191 6 div. Differentiale

Kraftfahrzeuge

6 div. Differentiale

Los-Nr.: 192 6 div. Getriebe GETRAG, div. Nummern

Kraftfahrzeuge

6 div. Getriebe GETRAG, div. Nummern

Los-Nr.: 193 Stoßfängerverkleidung, 6er BMW

Kraftfahrzeuge

Stoßfängerverkleidung, 6er BMW

Los-Nr.: 194 2 BMW-Motorhauben 02

Kraftfahrzeuge

2 BMW-Motorhauben 02

Los-Nr.: 195 Posten GFK-Fahrzeugteile 2002 Motorsport

Kraftfahrzeuge

Posten GFK-Fahrzeugteile 2002 Motorsport

Los-Nr.: 196 5 BMW-Türen:

Kraftfahrzeuge

5 BMW-Türen:

Los-Nr.: 197 Heckdeckel Mercedes-Benz 190E 2.3,

Kraftfahrzeuge

Heckdeckel Mercedes-Benz 190E 2.3,

Los-Nr.: 198 Posten BMW-Karosserie-Teile:

Kraftfahrzeuge

Posten BMW-Karosserie-Teile:

Los-Nr.: 199 BMW E30 Stoßstangen, Front- und

Kraftfahrzeuge

BMW E30 Stoßstangen, Front- und

Los-Nr.: 200 PKW, lindgrün

Kraftfahrzeuge

PKW, lindgrün

Los-Nr.: 201 PKW, schwarz

Kraftfahrzeuge

PKW, schwarz

Los-Nr.: 202 Anhänger, offener Kasten, Plane/Spriegel

Kraftfahrzeuge

Anhänger, offener Kasten, Plane/Spriegel

Los-Nr.: 203 Kleinkastenwagen, blau

Kraftfahrzeuge

Kleinkastenwagen, blau

Los-Nr.: 204 Transporter, weiß

Kraftfahrzeuge

Transporter, weiß

Los-Nr.: 205 PKW, schwarz

Kraftfahrzeuge

PKW, schwarz

Los-Nr.: 206 PKW, rot, Fahrschulwagen

Kraftfahrzeuge

PKW, rot, Fahrschulwagen

Los-Nr.: 207 PKW, dunkelgrün

Kraftfahrzeuge

PKW, dunkelgrün

Los-Nr.: 208 PKW, schwarz

Kraftfahrzeuge

PKW, schwarz

Allgemeiner Hinweis

Versteigerungsort: Rögen 60, 23843 Bad Oldesloe
Besichtigung: 2 Stunden vor Beginn.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Besichtigung um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Am Auktionstag ist für Besucher der Versteigerung das Ersteigern nur mit einer Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie vor Beginn der Versteigerung gegen eine Schutzgebühr von 100,- €.  Die Schutzgebühr wird verrechnet oder zurück erstattet.

Gebot schriftlich
Wenn Sie am Auktionstag verhindert sind, können Sie bei der Besichtigung oder per Fax (040/2385 6871) und E-Mail (info@auktionshausmeyer.de) Ihr Höchstgebot schriftlich abgeben.
 

Gebot über die Website ab dem 16.09.2019
Geben Sie bei Ihrem Wunschartikel Ihr Höchstgebot ein und wir werden es am Auktionstag wie ein schriftliches Gebot berücksichtigen.

Der angegebene Ausrufpreis entspricht nicht dem Limit, sondern ist als Anhaltspunkt gedacht insbesondere für Interessenten, die nicht selbst an der Versteigerung teilnehmen können. Die Verwertung erfolgt im Rahmen der geltenden Versteigerungsbedingungen.
 

Zahlung:
Nach Zuschlag sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig.
 

Abholung:
Die ersteigerte Ware ist am Auktionstag oder am darauf folgendem Werktag während unserer Geschäftszeiten abzuholen. Sollte dies, in Ausnahmefällen, nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unser Büro. Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. 

INFORMATIONEN ZUM  ERWERB VON KRAFTFAHRZEUGEN
Vor dem Ersteigern von Baumaschinen und Fahrzeugen haben alle anwesenden Kunden die Möglichkeit, in die uns vorliegenden KFZ-Unterlagen Einblick zu nehmen. Wir gehen daher davon aus, dass Ihnen dadurch sämtliche fahrzeugspezifischen und technischen Daten bekannt sind.  (Siehe auch § 1 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen)
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte vor der Versteigerung gerne an. Nach der Erteilung des Zuschlages ist eine Reklamation oder ein Nachverhandeln absolut ausgeschlossen und nicht mehr möglich.

Bei einem Zuschlag bis € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 10% des Zuschlagspreises gezahlt werden.
Bei einem Zuschlag über € 10.000,00 muss eine sofortige Anzahlung von 20% des Zuschlagspreises gezahlt werden. 

Um eine rasche und reibungslose Durchführung der Versteigerung zu gewährleisten, halten Sie bitte die Anzahlung bereit. Sollten Sie keine Anzahlung leisten, behalten wir uns vor, den Zuschlag zu annullieren, um dann den vorletzten Bieter als Käufer zu bestimmen.

Verwertung „UNTER VORBEHALT nach InsO § 168“
Dieses Fahrzeug ist finanziert, so dass die Gläubiger über die Verwertung benachrichtigt werden müssen. Diese Frist dauert 7 Tage. Daher erhält der Höchstbietende einen Zuschlag nur „Unter Vorbehalt“, an den er aber 7 Tage fest gebunden ist. Der Höchstbietende kann in der Zeit nicht vom Kaufvertrag/Zuschlag zurücktreten. Wir versuchen die Wartezeit zu verkürzen, in dem wir uns umgehend, nach erfolgtem Zuschlag, mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Bei Verständnisfragen sprechen Sie uns gerne an. 
Nachstehend finden Sie den original Gesetzestext zur Information:

§ 168 InsO Mitteilung der Veräußerungsabsicht
(1)    Bevor der Insolvenzverwalter einen Gegenstand, zu dessen Verwertung er nach  §166 berechtigt ist, an einen Dritten veräußert, hat er dem absonderungsberechtigten Gläubiger mitzuteilen, auf welche Weise der Gegenstand veräußert werden soll. Er hat dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, binnen einer Woche auf eine andere, für den Gläubiger günstigere Möglichkeit der Verwertung des Gegenstandes hinzuweisen. 
(2)    Erfolgt ein solcher Hinweis innerhalb der Wochenfrist oder rechtzeitig vor der Veräußerung, so hat der Verwalter die vom Gläubiger genannte Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen oder den Gläubiger so zu stellen, wie wenn er sie wahrgenommen hätte. 
(3)    Die andere Verwertungsmöglichkeit kann auch darin bestehen, dass der Gläubiger den Gegenstand selbst übernimmt. Günstiger ist eine Verwertungsmöglichkeit auch dann, wenn Kosten eingespart werden.