FAQ

Liebe Kundin, lieber Kunde,

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die wir oft von Ihnen gestellt bekommen. Sollten Sie trotzdem einmal keine Informationen zu ihrer Frage finden, rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-mail.

Versteigerungen

Allgemein

  1. Wie kann ich mich registrieren?

    Auf der Website finden Sie den Button “Registrieren” oben rechts in der Ecke.

  2. Welche Arten von Versteigerungen bieten wir an?

  3. Wo finden die Versteigerungen statt?

    • Vor Ort:
      Auktionshaus Walter H.F. Meyer GmbH
      Woltmanstraße 27-29
      20097 Hamburg
    • Telefonisch/Fax/E-mail:
      Telefon: +49 40 23856860
      Telefax: +49 40 23856871
      E-Mail: info@auktionshausmeyer.de
  4. Wann finden die Versteigerungen statt?

    Tag und Uhrzeit der jeweiligen Auktionen werden online auf unserer Website bekannt gegeben. Wenn Sie sich für den Newsletter registrieren, werden Sie immer rechtzeitig über neue Auktionen informiert.

  5. Welche Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen gibt es?

Für Bieter

  1. Wie kann ich bieten?

    • Vor Ort: Jeder Bieter erhält nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes vom Auktionshaus eine Bieternummer. Bei Ausgabe der Bieternummer leistet der Bieter eine Kaution in Höhe von 100,00 €. Sie wird auf den Verkaufspreis von ersteigerten Gegenständen angerechnet oder zurückgezahlt, wenn der Bieter nichts ersteigert. Gebote können nur durch deutliches Zeigen der Bieternummer und Zuruf abgegeben werden. Zurufe, Zeichen, Winke oder Ähnliches stellen keine Gebote dar und werden nicht berücksichtigt. Saalgebote in gleicher Höhe haben immer Vorrang.
    • Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Gebote in Abwesenheit müssen dem Auktionshaus spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Ein Gebot in Abwesenheit muss die Höhe des Netto-Gebotes (ohne Mehrwertsteuer und Aufgeld), den Namen und die Anschrift des Bieters und den Gegenstand, auf den geboten wird, mit Katalognummer und Objektbezeichnung benennen. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gilt die Katalognummer.
  2. Wie erfahre ich, ob ich den Zuschlag für ein Los erhalten habe?

    Sie erhalten eine E-Mail.

  3. Wie werden das Mindestgebot und die Höhe der Gebotsschritte festgelegt?

    Gebotsschritt-Leitfaden

    Bitte beachten Sie bei der Abgabe Ihres persönlichen maximal Gebot unseren Gebotsschritt-Leitfaden. Abhängig vom aktuellen Gebotspreis gibt es unterschiedliche Gebotspreis-Steigerungen.

    Gebot Erhöhung
    ≤ 100,00 EUR = 5,00 EUR
    ≤ 200,00 EUR = 10,00 EUR
    ≤ 500,00 EUR = 20,00 EUR
    ≤ 1.000,00 EUR = 50,00 EUR
    > 1.000,00 EUR = 100,00 EUR

    Die Höhe des Mindestgebotes für einzelne Stücke oder eine Gesamtheit von Stücken bestimmt der Versteigerer. Das Gleiche gilt für die Höhe der einzelnen Gebotsschritte.

  4. Welche Kosten entstehen mir?

    Zusätzlich zum Kaufpreis schuldet der Käufer dem Auktionshaus ein Aufgeld von 18 % auf den Netto-Kaufpreis. Zum Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Das Aufgeld ist zusammen mit dem Kaufpreis fällig. Hinsichtlich des Kaufpreises und des Aufgeldes hat das Auktionshaus einen unmittelbaren Anspruch gegen den Käufer.
    Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.
    Sobald das Auktionshaus dem Käufer die ersteigerte/gekaufte Sache zur Mitnahme zur Verfügung gestellt und ihm eine Rechnung erteilt hat, sind der Kaufpreis und das Aufgeld jeweils mit Mehrwertsteuer zur sofortigen Zahlung fällig. Zugleich geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (Gefahrübergang).

  5. Kann ich auch Untergebote abgeben?

    Ja, bei einigen Losen ist dies möglich, die Ausrufpreise stellen keine Limite dar.

  6. Kann ich nur vor Ort bieten oder auch online, postalisch/per Fax oder telefonisch teilnehmen?

    Gebote können auch schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail abgegeben werden. Gebote in Abwesenheit müssen dem Auktionshaus spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Ein Gebot in Abwesenheit muss die Höhe des Netto-Gebotes (ohne Mehrwertsteuer und Aufgeld), den Namen und die Anschrift des Bieters und den Gegenstand, auf den geboten wird, mit Katalognummer und Objektbezeichnung benennen. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gilt die Katalognummer.

  7. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

    • In Bar
    • Mit Ihrer EC-Karte
    • Per Barcheck mit Bestätigung der Hausbank
  8. Ich habe bei Ihnen einen sperrigen und/oder sehr schweren Gegenstand ersteigert. Können Sie mir die Ware nach Hause liefern?

    Natürlich. Bitte beachten Sie aber, dass der Versand nicht automatisch erfolgt. Treten Sie, nachdem Sie den Zuschlag erhalten haben, per Telefon oder E-Mail mit uns in Kontakt, wir beauftragen gerne eine Spedition für Sie.

    Kontaktieren Sie uns

  9. Wie und wann bekomme ich meine Ware, wenn ich online ersteigert habe?

    Bitte beachten Sie, dass der Versand nicht automatisch erfolgt. Treten Sie, nachdem Sie den Zuschlag erhalten haben, per Telefon oder E-Mail mit uns in Kontakt, wir beauftragen gerne eine Spedition für Sie, falls Sie sie nicht selber abholen können.

    Kontaktieren Sie uns

  10. Innerhalb welcher Frist muss ich meine ersteigerte Ware abholen?

    Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und des Aufgeldes bleibt der ersteigerte Gegenstand Eigentum des Einlieferers. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommt, muss er – ohne dass es einer Mahnung bedarf - die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB oder einen etwaigen höherer Verzugsschaden) ab dem Zeitpunkt der Abnahmemöglichkeit zahlen.

    Der Käufer ist verpflichtet, den von ihm ersteigerten oder gekauften Gegenstand sofort abzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb von einer Woche nach, ist das Auktionshaus berechtigt, den Gegenstand auf Kosten des Käufers einzulagern oder einlagern zu lassen.

    Nach Fristsetzung von einer weiteren Woche erlöschen die Rechte aus dem Zuschlag. Das Auktionshaus ist dann berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern bzw. freihändig zu verkaufen. Einen etwaigen Mindererlös schuldet der Käufer als Schadensersatz. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

  11. Mein ersteigerter Gegenstand ist beschädigt. Was nun?

    Sämtliche Gegenstände, die zur Versteigerung oder zum freihändigen Verkauf gelangen, sind grundsätzlich gebraucht. Sie werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags oder beim Verkauf befinden. Für die Echtheit von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) sowie von Edelsteinen wird volle Gewährleistung übernommen.
    Der Käufer hat die Möglichkeit, das Versteigerungsgut vor der Versteigerung während einer Dauer von mindestens 2 Stunden in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen. Er kann sich hierbei der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Demgemäß werden alle Gegenstände versteigert/verkauft „wie besehen“. Eine Haftung des Auktionshauses oder Einlieferers für Mängel ist deshalb ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auktionshauses/Einlieferers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Einlieferers/Auktionshauses beruhen. Nicht ausgeschlossen ist ferner die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auktionshauses/Einlieferers oder auch einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses/Einlieferers beruhen.

Für Einlieferer

  1. Wie kann ich Gegenstände zur Auktion einliefern?

    Sie möchten etwas verkaufen oder einen Nachlass auflösen? Wir beraten Sie gerne per E-Mail oder Telefon. Kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail: info@auktionshausmeyer.de
    Für einen ersten Eindruck senden Sie uns, wenn möglich, Abbildungen und Informationen (z.B. Herkunft, Daten, Maße) der Objekte zu. Wir beraten dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.

    Natürlich können Sie Ihre Objekte auch direkt in unserem Hause während unserer täglichen Öffnungszeiten (Montags-Donnerstag von 09:00 – 17:00 Uhr und Freitags von 09:00 – 16:00 Uhr) vorstellen. Bitte vereinbaren Sie im Vorwege einen Termin.

    Kontaktieren Sie uns

    Wenn sie einen Nachlass oder eine größere Sammlung auflösen möchten, dann besuchen wir Sie gerne auch zu Hause. Nur bei einem erfolgreichen Verkauf der eingelieferten Gegenstände berechnen wir eine Provision von 15 % des Zuschlagspreises zuzüglich der auf die Provision entfallenden MwSt.
    Bei Einzelobjekten oder Aufträgen mit einem Gesamterlös von unter € 1.000,00 berechnen wir eine Provision von 20 % des Zuschlagspreises zuzüglich der auf die Provision entfallenden MwSt.
    Für die Bearbeitung- und Katalogerstellung sowie für Abbildungen in den Print- und Onlinemedien, stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung. Gerne beraten wir Sie beim Transport oder sind Ihnen bei der Abholung behilflich.

  2. Bekomme ich eine Beratung und eine Einschätzung zum wahrscheinlichen Erlös von Ihnen, wenn ich etwas einliefern möchte?

    Selbstverständlich erhalten Sie eine kostenlose Taxation von uns. Sie können uns per E-Mail Fotos zukommen lassen, mit ihrer Ware zu uns kommen oder einen Hausbesuch vereinbaren. Auf Wunsch erstellen wir auch kostenpflichtige, schriftliche Gutachten. Bitte treten Sie hierfür mit uns telefonisch oder per E-mail in Kontakt.

    Kontaktieren Sie uns

  3. Ist meine Ware versichert?

    Bis zur Versteigerung Ihrer Artikel bleiben Sie Eigentümer ihrer Ware. Sie ist automatisch über uns versichert. Sobald ein Bieter den Zuschlag erhalten hat, geht das Risiko auf ihn über.

  4. Wann und wie bekomme ich nach einer Versteigerung meinen Gewinn ausgezahlt?

    Sie erhalten ihren Erlös innerhalb von 14 Tagen auf das von Ihnen im Registriervorgang angegebene Konto.

  5. Ich möchte meine Güter doch nicht versteigern. Geht das?

    Solange die Auktionen noch nicht begonnen haben, ist ein Rücktritt grundsätzlich gegen ggf. Erstattung des Aufwandes (z.B. bei Einlagerungen) möglich. Rufen Sie uns gerne an.

    Kontaktieren Sie uns

  6. Muss ich Fotos von den Gegenständen machen, die ich einliefern möchte?

    Für einen ersten Eindruck senden Sie uns, wenn möglich, Abbildungen und Informationen (z.B. Herkunft, Daten, Maße) der Objekte zu. Wir beraten dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.

  7. Was passiert mit Gütern, die nicht versteigert werden konnten?

    Konnten wir ihre Güter nicht in einer ersten Auktion versteigern, gehen Sie automatisch in den Nachverkauf oder die nächste Auktion. Dieser Vorgang wiederholt sich für bis zu 3 Monate. Ist die Ware dann immer noch nicht abgesetzt, besprechen wir das weitere Vorgehen gemeinsam.

  8. Wie kann ich Sie erreichen?

    Die Geschäftsführer Michael, Sven und Olaf Meyer freuen sich darauf, Sie persönlich kennen zu lernen. Rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach mal auf einen Kaffee vorbei. Sie sind jederzeit herzlich eingeladen.


    Auktionshaus Walter H.F. Meyer GmbH
    Woltmanstr. 27-29
    20097 Hamburg
    Telefon +49 (0)40/23 85 68-60
    Telefax +49 (0)40/23 85 68-71
    E-Mail: info@auktionshausmeyer.de

    Kontaktieren Sie uns

Dienstleistungen

  1. Welche Dienstleistungen bietet das Auktionshaus Meyer an?

    Das Auktionshaus Meyer konzentriert sich bundesweit auf vier weitere Geschäftsfelder. Schließlich haben wir uns vorgenommen, Sie aktiv zu unterstützen, wo immer Sie uns brauchen. Diese sind: Industrie- und Insolvenzverwaltung, Gutachten und Bewertung, Nachlassverwaltung sowie Aktenlagerung und -vernichtungen.

    Weitere Dienstleistungen

  2. Wie können Sie mir bei der Insolvenzverwertung helfen?

    • Kontaktaufnahme zu den Schuldnern
    • Ab- und Aussonderungen nach Vorgabe des lnsolvenzverwalters
    • Liquiditätsbereitstellung zur Fortführung und Restrukturierung insolventer Unternehmen
    • Auflösung von Leasing- und Finanzierungsverträgen – ohne Verwalterdarlehen
    • Versteigerungen und Auktionen vor Ort
    • Komplette Firmenverkäufe
    • Zusammenlegung kleiner Verfahren zu einer Auktion bzw. Verkauf
    • Sicherstellung und Versicherung von Anlagevermögen in betriebseigenen Lagerhallen
    • Betriebsräumung und Koordinierung der Entsorgung kontaminierter Flächen und Anlagegüter
  3. Ich möchte ein Gutachten über eine Insolvenzmasse in Auftrag geben. Wie ist der Ablauf?

    Sie als Insolvenzverwalter*in setzen sich mit uns in Verbindung und senden uns den Eröffnungsbeschluss zu. Wir nehmen dann Kontakt zu dem betroffenen Unternehmen auf und vereinbaren einen Vorort-Termin. Dort erstellen wir einen Inventarplan und führen die Begutachtung durch. Nach spätestens 14 Tagen erhalten Sie postalisch das schriftliche Gutachten.

    Kontaktieren Sie uns

  4. Ich benötige eine Bewertung beweglichen Anlagevermögens. Wie können Sie mir helfen?

    Der Ablauf stimmt mit dem des Insolvenzverfahrens überein.

  5. Führen Sie auch Inventarisierungen durch?

    Ja, wir inventarisieren und bewerten Umlaufvermögen, Warenbestände, begutachten und taxieren Wohnungs- und Hausinventar und erstellen Schmuckgutachten.

  6. Ich habe keinen Platz, muss aber Akten einlagern. Wie können Sie mir behilflich sein?

    Wir verpacken, verladen und transportieren einlagerungspflichtige Geschäftsunterlagen, lagern sie in eigenen alarmgesicherten Hallen ein, erstellen Aktenverzeichnisse oder vernichten Ihre Altakten gemäß Bundesdatenschutzgesetz.